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Aromastoffe Aromastoffe geben Lebensmitteln Geruch und Geschmack.
Einsatzgebiete: Erfrischungsgetränke, Pudding, Creme- + Gelee-Speisen, Eis, Backwaren, Teigmasse, Milchprodukte, Süssigkeiten, Kaugummi, Fertiggerichte, Instantprodukte, Tee, Likör, Schokolade, Fleisch- und Wurstwaren.
Aromastoffe
erzeugen einen bestimmten Geschmack billiger als Naturprodukte. Wer Wert auf naturbelassene, unverfälschte Lebensmittel legt, sollte möglichst auf aromatisierte Lebensmittel verzichten, vor allem wenn es sich um künstliche Aromastoffe handelt.
Für einzelne Aromastoffe besteht keine Kennzeichnungspflicht, sie werden in Gruppen zugeordnet und folgendermassen vermerkt: | natürliche Aromastoffe | werden aus natürlichen Ausgangsstoffen gewonnen, z.B. Vanilleextrakt, Orangenessenz, konzentriertet Erdbeersaft | | naturidentische Aromastoffe | sie sind den natürlichen Ausgangsstoffen chemisch gleich, werden aber künstlich hergestellt, z.B. Menthol, Eukalyptol, Zitral | | künstliche Aromastoffe | werden künstlich hergestellt. Z.B. Äthylvanillin, Resorcindimethyläther, Chininsulfat | Aromastoffe fallen nicht unter die Zulassungspflicht und haben daher auch keine E-Nummern.
Alle Arten von Aromastoffen gelten als unbedenklich. Weitere Zusatzstoffe: | | |